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AttesteAtteste sind in vielen Fällen sogenannte individuelle Gesundheitsleistungen und werden dann von Ihrer Krankenkasse nicht erstattet. Da Atteste mehr oder weniger arbeitsaufwändig sind müssen wir Ihnen die Kosten in diesen Fällen leider in Rechnung stellen. Auch Sie würden sicherlich nicht unentgeltlich arbeiten, oder? Die Atteste, die aus Infektionsschutzgründen gesetzlich vorgeschrieben sind werden natürlich für Sie unentgeltlich ausgestellt. Die Rechnungsstellung erfolgt auf Grundlage der Gebührenordnung für Ärzte und orientiert sich darüber hinaus an den Vorgaben des Berufsverbandes für Kinder- und Jugendheilkunde. Kreisweit haben die Kinder- und Jugendärzte im Pädnetz eine gemeinsame Gebührenordnungsliste erarbeitet, die Sie für unsere Praxis angepasst unter der Rubrik IGeL einsehen können. letzte Änderung: 18.01.2010
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